Kriegsgesetze der Sternenflotte
§1 - Befehlsausführung
Die Führungsoffiziere haben die Pflicht, die Befehle des Admiralitäts-Rates, insbesondere die des Generals, unverzüglich auszuführen. Meuterei kann sich die Flotte in solch einem Krieg nicht leisten.
Handelt der Führungsoffizier dennoch gegen die Befehle ist der 1. sowie der Einsatzoffizier inder Lage, ihn seines Dienstes zu entheben und den Befehl auszuführen.
§2 - Gefangene (betrift nur Kriege mit dem Dominion)
Es ist verboten, Jem'Hadar-Krieger gefangen zu nehmen. Sie müssen auf der Stelle getötet werden, um einen Übergriff zu vermeiden.
Nur Vorta dürfen unter hohen Sicherheitsmaßnahmen gefangen genommen werden und sind unverzüglich an den Geheimdienst zu übergeben.
§3 - Befreiung von Welten
Ehmalige Föderationskolonieen und Welten dürfen und sollen befreit werden, jedoch nur bei bestehender Sicherheit durch eine Eroberung der jeweils angrenzenden Systemen.
§4 - Einhaltung der obersten Direktive
Trotz des Krieges ist es der Sternenflotte, und der gesammten Allianz, verboten, niedere Welten ohne eine Warp-technologische Entwicklungsstufe zu beeinflussen und für den Krieg zu nutzen.
§5 - Grenzpatroulien
Grenzpatroulien fliegen immer zwischen zwei Sonnensystemen, und bestehen aus mindestens 5 Schiffen, sowie 10 weitere, die auf bei den Sonnensystemen auf einen eventuellen Einsatz warten.
Patroulienschiffe müssen ständig Funkkontakt halten. Wird dieser unterbrochen und nicht innerhalb 2 Minuten wiederhergestellt, startet ein Suchtrup um die Lage zu checken.
§6 - Kriegsbereitschaft
Schiffe, die der Kriegsbereitschaft unterstehen, haben ihre Order bereits bei ihrem letzten Abflug von einem Routinechek erhalten und öffnen diese, sobald der angegebene Zeitpunkt gekommen ist.
Die Befehle auf der geheimen Order sind umgehend auszuführen und absolute Funkstille muss gehalten werden, solange das Schiff keiner großen Bedrohung unterliegt.
§7 - Einsatzbereitschaft
Schiffe, die der Einsatzberetischaft unterstehen, sind auf Stützpunkten stationiert und erhalten Befehle von den dortigen Führungskräften, die aber vom Hauptquartier bestätigt werden müssen.